Allgemeine GESCHÄFTsbedingungen
Der LNGVTY UG (haftungsbeschränkt) für die Bewerbung, Bewertung und Zertifizierung von Hotels
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der LNGVTY UG (haftungsbeschränkt), Lachnerstraße 33, 80639 München, vertreten durch die Geschäftsführer Kai Oppel und Valerie Dietrich (nachfolgend „LNGVTY" oder „wir"), und Hotels, Resorts oder sonstigen Beherbergungsbetrieben (nachfolgend „Hotel" oder „Kunde"), die eine Bewerbung um Aufnahme in das LNGVTY-Verzeichnis bzw. um eine Zertifizierung durch LNGVTY einreichen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB über die hier beschriebenen Leistungen findet nicht statt. Mit Einreichung einer Bewerbung bestätigt das Hotel, dass es in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Hotels wird widersprochen; sie werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, LNGVTY stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bewerbung auf www.lngvty.eu abrufbare Fassung dieser AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) LNGVTY betreibt eine redaktionelle und methodische Bewertung und Zertifizierung von Hotels unter dem Gesichtspunkt „Longevity" (Gesundheit, Regeneration, langfristiges Wohlbefinden) anhand eines eigenen, mehrdimensionalen Kriterienkatalogs (nachfolgend „LNGVTY-Methodik").
(2) Im Rahmen des Bewerbungsprozesses prüft LNGVTY das jeweilige Hotel und ordnet es – bei positivem Ergebnis – einer der folgenden drei Kategorien zu:
Featured
Approved
Certified
Inhalt, Voraussetzungen und Kriterien der jeweiligen Kategorie ergeben sich aus der auf www.lngvty.eu veröffentlichten Beschreibung der LNGVTY-Methodik in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
(3) Es besteht kein Anspruch des Hotels auf Aufnahme in eine bestimmte Kategorie oder auf eine Zertifizierung überhaupt. Die Entscheidung über Aufnahme, Kategorie und Veröffentlichung trifft LNGVTY nach eigenem, sachgerechtem Ermessen auf Grundlage der LNGVTY-Methodik im Wege einer redaktionellen Einzelfallbewertung. Eine Aufnahme oder Zertifizierung ist nicht rein käuflich, sondern von der erfolgreichen Bewerbung abhängig..
(4) Bei positivem Ergebnis wird das Hotel unter www.lngvty.eu veröffentlicht; je nach Kategorie kann dies mit digitalen Badges, redaktionellen Beiträgen und/oder physischen Plaketten verbunden sein.
§ 3 Bewerbungs- und Zertifizierungsprozess, Vertragsschluss
(1) Der Prozess gliedert sich in folgende Schritte: (a) Einreichung der Bewerbung mit Basisinformationen, Ansprechpartner und relevanten Unterlagen durch das Hotel; (b) Analyse durch LNGVTY, u. a. öffentlicher Bewertungen, digitaler Präsenz, vorhandener Angebote, Gästefeedback sowie eingereichten Bild- und Informationsmaterials; (c) Ermittlung des LNGVTY Scores; (d) Entscheidung über Aufnahme und Kategorie; (e) im Fall einer positiven Entscheidung: Veröffentlichung. (F) Eine Aufnahme in die Certified Stufe erfolgt erst nach physischer Inspektion.
(2) Die Einreichung der Bewerbung durch das Hotel stellt ein Angebot auf Abschluss eines Zertifizierungsvertrags dar. Ein Vertrag über die entgeltliche Zertifizierung kommt erst zustande, wenn LNGVTY dem Hotel die erfolgreiche Aufnahme in eine der Kategorien Featured, Approved oder Certified in Textform (auch per E-Mail) mitteilt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist LNGVTY nicht verpflichtet, den Bewerbungsprozess fortzusetzen oder abzuschließen; dem Hotel entstehen bis dahin keinerlei Kosten. Die Vertragslaufzeit beginnt zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs auf dem Empfängerkonto und gilt ab diesem Tag.
(3) Das Hotel ist verpflichtet, im Bewerbungsprozess wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und LNGVTY unverzüglich über Änderungen bewertungsrelevanter Umstände zu informieren (z. B. bauliche oder konzeptionelle Änderungen, Betreiberwechsel).
§ 4 Vergütung, Laufzeit und Vertragsverlängerung
(1) Die Zertifizierung wird im Rahmen einer Jahresmitgliedschaft vergeben. Die Vergütung wird nach erfolgreicher Aufnahme in die jeweilige Kategorie (Featured, Approved oder Certified) fällig.
Die Preise ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Bewerbung gültigen Preisübersicht https://www.lngvty.eu/bewerbung]. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Reverse-Charge-Verfahren, bei denen die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übergeht, sind möglich und anzuzeigen.
(2) Der Vertrag wird zunächst für zwölf (12) Monate geschlossen und verlängert sich anschließend automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
(3) Die jeweils gültige Jahresgebühr wird zu Beginn jeder neuen Vertragslaufzeit berechnet.
(4) LNGVTY ist berechtigt, die Vergütung für zukünftige Vertragslaufzeiten anzupassen. Preisänderungen werden dem Hotel mindestens vier (4) Monate vor Beginn der nächsten Vertragslaufzeit in Textform mitgeteilt. Die Preisänderung gilt ausschließlich für zukünftige Vertragsjahre.
(5) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(6) Zusätzliche Beratungs-, Analyse-, Strategie-, Workshop-, Audit- oder sonstige Consulting-Leistungen sind nicht Bestandteil der Zertifizierungsgebühr. Diese werden ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung erbracht und separat vergütet.
§ 5 Gültigkeit der Zertifizierung
(1) Die jeweils zuletzt vergebene Zertifizierungsstufe bleibt während der Vertragslaufzeit bestehen.
(2) LNGVTY ist berechtigt, innerhalb der Vertragslaufzeit eine erneute Bewertung oder Vor-Ort-Inspektion durchzuführen.
§ 6 Re-Evaluierung
Eine erneute Prüfung erfolgt nach dem Ermessen von LNGVTY oder auf Wunsch des Hotels. Die Mitgliedschaft bleibt bis zum Abschluss der Re-Evaluierung bestehen, sofern keine Aberkennung gemäß § 7 erfolgt. Verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch, so führt LNGVTY mindestens einmal in 24 Monaten eine Prüfung der Bewertungen durch, um die gegenüber Gäste versprochenen Qualitätsstandards zu überprüfen.
§ 7 Widerruf und Aberkennung der Zertifizierung
(1) LNGVTY ist berechtigt, eine erteilte Zertifizierung vor Ablauf der Gültigkeitsdauer mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen bzw. abzuerkennen, insbesondere wenn
die für die Bewertung maßgeblichen Umstände beim Hotel sich wesentlich verschlechtert haben oder die Kriterien der LNGVTY-Methodik nicht mehr erfüllt sind,
das Hotel im Bewerbungsprozess unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat,
das Hotel Badge, Bezeichnung oder Verzeichniseintrag entgegen § 8 nutzt oder LNGVTY in sonstiger Weise erheblich schädigt.
(2) Im Fall eines berechtigten Widerrufs aus einem Grund, der aus der Sphäre des Hotels stammt, besteht kein Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung der bereits gezahlten Vergütung.
§ 8 Nutzungsrechte an Badge, Bezeichnung und Veröffentlichung
(1) LNGVTY räumt dem zertifizierten Hotel für die Dauer der Gültigkeit der Zertifizierung ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, das jeweilige LNGVTY-Badge sowie die Bezeichnung der erreichten Kategorie („LNGVTY Featured", „LNGVTY Approved" bzw. „LNGVTY Certified") zu Zwecken der eigenen Außendarstellung (z. B. Website, Print, Social Media) zu nutzen.
(2) Eine Änderung, Verfremdung oder irreführende Verwendung von Badge oder Bezeichnung ist unzulässig. Insbesondere darf das Badge nicht in einer Weise verwendet werden, die den Eindruck einer höheren Kategorie oder einer über die Gültigkeitsdauer hinausgehenden Zertifizierung erweckt.
(3) Nach Ablauf oder Widerruf der Zertifizierung ist das Hotel verpflichtet, die Nutzung von Badge und Bezeichnung unverzüglich einzustellen. LNGVTY behält sich ebenfalls vor, nach Vertragsende redaktionelle Hinweise und Einträge zu löschen.
(4) LNGVTY ist berechtigt, das zertifizierte Hotel im Rahmen der eigenen redaktionellen und werblichen Tätigkeit (u. a. Website, Journal, Social Media, PR etc.) unter Nennung von Name, Bild- und Textmaterial darzustellen, soweit dieses Material vom Hotel zur Verfügung gestellt oder im Rahmen der Bewerbung freigegeben wurde. Weitergehende Rechte an Marken und Kennzeichen des Hotels werden hierdurch nicht eingeräumt.
§ 9 Kein Erfolgsversprechen
Die Zertifizierung stellt eine redaktionelle Einschätzung von LNGVTY anhand der LNGVTY-Methodik zum Zeitpunkt der Bewertung dar. LNGVTY übernimmt keine Garantie und keine Zusicherung für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Steigerung von Buchungen, Umsatz oder Bekanntheit) durch die Zertifizierung oder Veröffentlichung.
§ 10 Mitwirkungspflichten, Vertraulichkeit
(1) Das Hotel stellt LNGVTY die für die Bewertung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung und gewährt, soweit für eine etwaige Vor-Ort-Analyse erforderlich, im zumutbaren Rahmen Zugang.
(2) LNGVTY behandelt vom Hotel als vertraulich gekennzeichnete Unterlagen vertraulich und nutzt sie ausschließlich zum Zweck der Bewertung, soweit nicht die Veröffentlichung im Rahmen der Zertifizierung ausdrücklich vereinbart ist.
§ 11 Haftung
(1) LNGVTY haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall der Übernahme einer Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Hotel regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von LNGVTY der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von LNGVTY für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von LNGVTY.
(5) Eine weitergehende Haftung von LNGVTY ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
§ 12 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Bewerbung und Zertifizierung erfolgt gemäß der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von LNGVTY, abrufbar unter www.lngvty.eu/datenschutz.
§ 13 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Dem Hotel steht ein Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von LNGVTY anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist das Hotel nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 14 Änderung dieser AGB
(1) LNGVTY ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an veränderte rechtliche oder tatsächliche Rahmenbedingungen erforderlich ist und die Änderung das Hotel nicht unangemessen benachteiligt.
(2) LNGVTY teilt dem Hotel Änderungen mindestens sechs Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht das Hotel nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Folge weist LNGVTY in der Änderungsmitteilung gesondert hin. Bereits erteilte, laufende Zertifizierungen bleiben von einer Änderung unberührt.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist das Hotel Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag München.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.